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Orthopädische Massschuhe

Die Anfertigung von Massschuhen ist ein medizinisch hochkomplexer Vorgang. Daher benötigt jede Erstversorgung eine ärztliche Verordnung (Rezept). Die Zusammenarbeit mit ärztlichen Fachpersonen ist für uns daher von grosser Bedeutung.

Angebracht bei:​​
- Formabweichungen: z.B Schwellungen, Bedarf an Volumen
- Fussdeformationen: z.B. Missbildungen, Teilamputationen, Skelettveränderungen
- Funktionsstörungen: z.B Bewegungseinschränkungen, Fehlstellungen, Gelenkveränderungen, Lähmungen

Massschuhe können gegebenenfalls über die Invaliden- oder Unfallversicherung abgerechnet werden. Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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